Hagen Schulzes „Kleine deutsche Geschichte“ zeichnet – neben vielem anderen – die deutsche Sozialstaatstradition nach. Der Historiker übt Zurückhaltung. Denn die Fakten sprechen für sich.
Schulze über das Deutsche Reich von 1871:
Das Sozialistengesetz von 1878 war die staatliche Antwort auf die Kampfansage der „Umsturzpartei“, wenn es sich auch in Kenntnis politischer Unterdrückungsmaßnahmen des 20. Jahrhunderts fast harmlos ausnimmt – immerhin blieb die SPD-Reichstagsfraktion bestehen und erstarkte von Wahl zu Wahl. Auf der anderen Seite führte die Reichsregierung seit 1880 Schritt für Schritt eine staatliche Sozialversicherung ein, die vorbildlich für ganz Europa wurde, um aus besitzlosen Sozialisten konservative Rentiers zu machen – was das anging, erwies sich die europaweit vorbildliche, wenn auch ganz aus dem Geist des ostelbischen Paternalismus erdachte Sozialpolitik als erfolglos, denn nach der Aufhebung des Sozialistengesetzes 1890 war der Zustrom zur SPD stärker denn je. (Kleine deutsche Geschichte, S. 136)
Ansprüche auf Ansprüche (entitlements) wachsen mit dem Essen.
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